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Umzugskosten richtig von der Steuer absetzen

Umzugskosten richtig von der Steuer absetzen

Ein wichtiger Abschnitt beim Sanieren und Ausbauen von eigenem Wohnraum ist der Umzug. Entweder ist dann das Schlimmste überstanden und man kann sich ganz dem Einrichten und der Raumgestaltung widmen. Oder es ist umgekehrt und der Ärger mit der neuen Immobilie geht los. Dies kann mitunter am falschen Timing des Umzugs liegen. Viel öfter sorgen aber bauliche Mängel für Frust, die sich erst beim Einziehen bemerkbar machen.

Auf vermeintlichen „Papierkram“ achten

In jedem Fall bringt ein Umzug für Selbermacher viel Arbeit und Stress mit sich, wodurch vermeintlich unwichtiger „Papierkram“ und formelle Erledigungen gerne einmal liegen bleiben. Eine dieser (vorübergehenden) Nebensächlichkeiten ist die Vorbereitung der jährlichen Einkommenssteuererklärung. Doch Halt: Gerade hier kann es sich lohnen, ein bisschen mehr Zeit zu opfern als der Terminplan vorsieht!

Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen

Umzüge aus privaten Gründen wurden früher nicht steuerlich begünstigt. Seit 2006 und 2008/09 gibt es jedoch Ausnahmen: Wird der Umzug von einer Firma übernommen, die die Möbel und Kartons vom alten zum neuen Zuhause transportiert, könnt Ihr 20 Prozent der Kosten als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer absetzen; maximal 4000 Euro. Dazu müsst Ihr der Steuererklärung die entsprechenden Rechnungs- und Überweisungsbelege als Nachweise beilegen. Achtet darauf, dass die tatsächlichen Arbeitskosten auf der Rechnung als einzelner Posten aufgeführt sind – nur dieser Betrag wird vom Finanzamt als Berechnungsgrundlage verwendet.

Beruflicher Umzug

Umzüge aus beruflichen Gründen werden schon lange steuerlich begünstigt. Hier kommt es darauf an, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitgeber verlangt den Umzug in Form einer Versetzung bzw. wird der Arbeitsplatz in die Nähe des neuen Wohnorts verlegt.
  • Der Umzug erfolgt auf Grund des Berufseinstiegs in der Nähe des neuen Wohnorts.
  • Der Umzug erfolgt, um den Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde Fahrtzeit zu verkürzen.

Trifft einer dieser Punkte auf Euch zu, könnt Ihr finanzielle Aufwändungen, die mit dem Umzug verbunden sind, in der Steuererklärung als „Werbungskosten“ geltend machen. Dazu gehören:

  • Ausgaben für die Wohnungssuche,
  • Fahrtkosten für die Vorbereitung und Durchführung des Umzugs,
  • sich überschneidende Mieten (bis zur Dauer von einem halben Jahr),
  • Reinigungs- und Reparaturkosten, die durch den Auszug aus der alten Wohnung entstanden,
  • Kosten für technische Anpassungsmaßnahmen bei Küchen- und anderen Haushaltsgeräten,
  • Ummeldegebühren,
  • Kosten für den Transport durch ein Unternehmen, für den Einsatz privater Umzugshelfer oder für die Anmietung eines Lkws einschließlich der Benzinkosten